Ratgeber zu Pflegeleistungen

In unserem Ratgeber zur Pflegehilfe erfahren Sie in einem kompakten Überblick mehr zum Bereich der 0,00 € Pflegebox mit zuzahlungsfreien, zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und weitere Förderungen beziehungsweise Entlastungen, die mit einem Pflegegrad von 1 oder höher zu nutzen sind. Nehmen Sie Entlastungen zur Pflege noch heute wahr!

Wer möchte nicht, dass man auch im Alter so gut wie möglich fit und gesund ist und sein Leben sowie Alltag selbstständig gestaltet? Es steht jedoch fest, dass eine wachsende Anzahl älterer Menschen aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung und der demografischen Entwicklung Hilfe und Unterstützung im Alter benötigt. Daher ist es wichtig zu wissen, dass die Pflegeversicherung für Personen mit Pflegebedarf ein umfangreiches Angebot an Unterstützungsleistungen bereitgestellt hat.
 

Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass pflegebedürftige Menschen, unabhängig davon, ob sie im Land oder in der Stadt wohnen, angemessen und menschenwürdig versorgt werden. Dazu gehört auch die Aufrechterhaltung und Förderung ihrer Selbstständigkeit sowie Teilhabe und Lebensfreude in jedem Ausmaß. Gleiches gilt für Personen, die auf Hilfe angewiesen sind, weil sie krank sind oder Schicksalsschläge haben.

Pflegeleistungen - Pflegebox beantragen

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Mehr zu Pflegeleistungen erfahren

Um Pflegebedürftigen zu helfen und gleichzeitig ihre Selbstbestimmung zu bewahren, stellt die Pflegeversicherung eine Vielzahl von Leistungen und Versorgungsmodellen zur Verfügung. Von Angehörigen oder ambulanten Pflegekräften bei der häuslichen Pflege, über teilstationäre Tages- und Nachtpflegeangebote bis hin zur Unterstützung in einer geeigneten stationären Pflegeeinrichtung gibt es viele Optionen.

Nicht alleingelassen werden Personen, die Pflege benötigen oder als Angehörige oder Angehöriger pflegen. Damit der Alltag verbessert sowie entlastet werden kann, stellt die Pflegeversicherung zahlreiche Leistungen zur Verfügung. Dabei werden die Unterstützungsangebote an Ihre persönlichen Bedürfnisse und Einschränkungen angepasst. Wenn Sie zwei Jahre vor der Antragstellung auf Pflegebedürftigkeit in der Pflegeversicherung versichert waren, haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen. Für die Beantragung eines Pflegegrads wird erwartet, dass die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate andauern wird und dass die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vom medizinischen Dienst in einem Gutachten festgelegt werden.

Ihr Wegweiser zu Pflegeleistungen

Die Leistungen im Bereich der Pflege sind in Deutschland ein wesentlicher Bestandteil unseres Sozialsystems. Aber diejenigen, die das Thema Pflegeleistungen zum ersten Mal betrachten, werden schnell erkennen, dass der Einzelfall ziemlich umfangreich sowie bürokratisch sein kann. Auf diese Weise wird ein Pflegefall nur selten mit einem anderen verglichen, und die individuellen Pflegeleistungen werden zusätzlich anhand der Pflegebedürftigkeit der zu betreuenden Person berechnet. Gleichwohl ist der Leistungsumfang der deutschen Pflegeversicherung äußerst umfangreich und schließt sowohl Geld- als auch Sachleistungen mit ein.

Anspruchsvoraussetzungen
Die Anerkennung eines Pflegegrades ist der Hauptfaktor für den Zugang zu Pflegeversicherungsleistungen in Deutschland ist. Also die sogenannte Pflegebedürftigkeit ist entscheidend zum Erhalt entlastender Maßnahmen. Dabei ist zu nennen, dass eine Art von Unterstützung aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung der Selbstständigkeit notwendig ist.
Es sollte aber unterstrichen werden, dass die Einschätzung eines Pflegegrades weit über die bloße körperliche Leistungsfähigkeit hinausgeht. Es beinhaltet nicht bloß den körperlichen Zustand, sondern berücksichtigt auch psychische oder kognitive Einschränkungen. Auf diese Weise wird ein umfassender Ansatz entwickelt, der sämtliche Facetten des individuellen Pflegebedarfs einbezieht.
 

Durch sechs Module, die Sie nachstehend finden, wird die Einordnung sowie Einstufung des Pflegegrades vorgenommen:

  1. Mobilität oder Beweglichkeit des Betroffenen (10 %)
  2. Kognitive, geistige und kommunikative (sprachliche) Fähigkeiten (20 %)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)
  4. Mögliche Selbstversorgung wie dem Einkaufen oder Essen machen (40 %)
  5. Selbständige Überwindung und Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und dem Wahrnehmen sozialer Kontakte (15 %)


Allgemeine und spezielle Pflege

Bei der allgemeinen Pflege handelt es sich um die Pflegehilfe bei alltäglichen Aktivitäten, die eine Person zur Bewältigung ihres Alltags benötigt. Sie umfasst dabei grundlegende Unterstützungsmaßnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege, die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder der Mobilität beziehungsweise die richtige Positionierung.

Pflegebedürftige Personen, die dieser Art von Pflege benötigen, werden meistens von pflegenden Angehörigen betreut oder erhalten Unterstützung von Pflegediensten.
Im Gegensatz dazu bezieht sich spezielle Pflege auf bestimmte medizinische Dienstleistungen, die in der Regel von qualifizierten Fachkräften wie Pflegefachkräften in Pflegediensten bereitgestellt werden müssen. In diesem Bereich gibt es mehrere Unterstützungsmöglichkeiten wie die Wundversorgung oder Hautbehandlungen, die Verabreichung von wichtigen Medikamenten oder etwa spezielle Therapieformen sowie Behandlungen.

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Wegweiser zu den Pflegeleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei wesentliche Komponenten der Pflegeleistungen, die von der gesetzlichen Kranken- beziehungsweise Pflegekasse sowie von der privaten Pflegeversicherung bereitgestellt werden. Sie stellen die finanzielle Hilfe dar, die auf den Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse folgt.

Pflegegeld: Es ist für jeden Pflegegrad eine bestimmte Höchstleistung für Sachleistungen vorgesehen. Sobald der Pflegegrad festgestellt wurde, wird er direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und erfordert keinen Nachweis für die Verwendung. Die Höhe variiert natürlich je nach Pflegegrad, was auf die gestiegenen Kosten bei intensiverer Pflege zurückzuführen ist. Der Betrag ist in 2024 wie nachstehend gestaffelt.

  • Pflegegrad 1:  - - - - -
  • Pflegegrad 2:  332 €
  • Pflegegrad 3:  573 €
  • Pflegegrad 4:  765 €
  • Pflegegrad 5:  947 € 


Pflegesachleistungen: Bei der häuslichen Pflege durch einen professionellen Pflegedienst erhalten Sie je nach Pflegegrad unterschiedlich hohe Pflegesachleistungen. In dieser Situation berechnen die Pflegedienste die Ausgaben direkt mit der zuständigen Pflegekasse. Ein Teil des restlichen Betrags kann in Pflegegeld umgewandelt und ausgezahlt werden, wenn ein Pflegebedürftiger die gesamte Sachleistung nicht nutzt. Der Betrag zum jeweiligen Pflegegrad ist in 2024 wie folgt gestaffelt. 

  • Pflegegrad 1:  - - - - -
  • Pflegegrad 2:  724 €
  • Pflegegrad 3:  1.363 €
  • Pflegegrad 4:  1.693 €
  • Pflegegrad 5:  2.095 € 


Weitere Entlastungen für die Pflege zu Hause

Für die Pflege zu Hause stehen Ihnen weitere Förderungen und Zuschüsse, teilweise auch komplett kostenfrei, zur Verfügung. Nutzen Sie noch heute besonders bei den zusätzlichen kostenlosen Pflegeleistungen Ihren gesetzlichen Anspruch. Ihnen stehen bereits ab Pflegegrad 1 oder höher drei gratis Services für 0,00 € als Pflegeleistung zur Verfügung und sind daher zu empfehlen. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 € in der monatlichen Pflegebox erreichen Sie nach der Beantragung (hier mehr erfahren) an die angegebene Wunschadresse. Ebenso attraktiv ist die Integration eines kostenlosen Hausnotrufs für die Sicherung im Alltag. Mit einem Hausnotruf lässt sich auf Knopfdruck Hilfe über eine Hausnotrufzentrale rufen. Die Kosten von monatliche bis zu 25,50 € für den Hausnotrufservice werden von der Pflegekasse übernommen (zum Anbietervergleich wechseln).
Zur Vorsorge, aber auch in einem bereits vorliegendem Pflegefall, stehen kostenlose Onlinekurse pflegenden Angehörigen zur Verfügung. Damit werden hilfreiche Tipps vermittelt oder Krankheiten sowie Symptome zur besseren Deutung näher gebracht. Jetzt zum Anbieter wechseln und Online-Pflegekurse zur Auswahl entdecken (Anbieter entdecken).
Nutzen Sie noch heute zur Entlastung der Pflegesituation Ihren gesetzlichen Anspruch auf gratis Pflegeleistungen.
 

Unser gratis Service
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